Verbraucherinsolvenzrecht
Droht Ihnen als Privatperson die Insolvenz oder befinden Sie sich bereits in einem Privatinsolvenzverfahren? Sind Sie Gläubiger einer insolvenzbedrohten Firma oder auch einer einzelnen Person? Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz im Bereich des Insolvenzrechts für Privatpersonen. Wir haben langjährige Praxiserfahrung im Bereich der Verbraucherinsolvenzverfahren und stehen Ihnen in dieser schwierigen Lage bei. Auch bei bereits laufenden Insolvenzverfahren erhalten Sie eine sofortige Beratung in der Kanzlei.
Die Verbraucherinsolvenz zielt auf eine erteilte Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht ab. Für Sie soll so ein finanzieller Neuanfang geschaffen werden. Das Ziel der Schuldenfreiheit kann entweder über eine außergerichtliche Schuldenbereinigung oder über die Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf von spätestens sechs Jahren nach Insolvenzeröffnung eintreten.
Unsere Leistungen im Verbraucherinsolvenzrecht:
Außergerichtliche und gerichtliche Schuldenbereinigung, Insolvenzantragstellung, Beratung und Vertretung gegenüber dem Insolvenzverwalter
Prüfung von Aussonderungs- oder Absonderungsansprüchen von Gläubigern und von Anträgen und Beschlüssen über die Erteilung oder Versagung der Restschuldbefreiung
Nach dem seit dem 01.07.2014 geltenden Insolvenzrecht kann die Restschuldbefreiung unter gewissen Voraussetzungen auch bereits nach fünf bzw. nach drei Jahren erteilt werden. Dementsprechend kann auch in der außergerichtlichen oder gerichtlichen Schuldenbereinigung eine Schuldenfreiheit schon nach fünf oder drei Jahren erreicht werden.
- Sehr gute Erreichbarkeit
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